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VK Schleswig-Holstein, 08.11.2007 - VK-SH 22/07 |
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VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2007 - VK-SH 22/07 (https://dejure.org/2007,41470)
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Volltextveröffentlichungen (5)
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Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 24.11.2005 - C-331/04
ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und …
Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 08.11.2007 - VK-SH 22/07
Eine erst nach Öffnung der Angebote festgelegte Bepunktungsskala für im Rahmen der bereits in den Verdingungsunterlagen bekannt gemachten Unterkriterien ist dann mit der Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Zulässigkeit der erst späteren Gewichtung von Unterkriterien eines zuvor festgelegten Zuschlagskriteriums (EuGH, Urteil vom 24.11.2005 - Rs. C-331/04) vereinbar, wenn die nachträgliche Gewichtung der bereits bekannt gemachten Unterkriterien durch den Auftraggeber nicht differenziert erfolgt, insbesondere keine unterschiedlichen Punkteskalen festgelegt werden, alle Unterkriterien gleich bepunktet werden und der Auftraggeber damit auf eine nachträgliche Schwerpunktfestleg ung verzichtet.
- VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08
Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien
Dabei jedoch muss ein festgestellter Dokumentationsmangel sich gerade auch auf die Rechtsstellung des Antragstellers in einem Nachprüfungsverfahren nachteilig auswirken (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 VK-SH 22/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04). - VK Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - VK-SH 3/08
Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien
Zur Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb muss für die Bieter auf der Grundlage der Vorgaben in den Verdingungsunterlagen erkennbar sein, worauf es dem Auftraggeber ankommt, so dass sie ihre Angebote entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers optimal gestalten können (vgl. VK-SH, Beschluss vom 08.11.2007 VK-SH 22/07).Eine andere Betrachtungsweise könnte geboten sein, wenn im Rahmen der nachträglichen Gewichtung alle Unterkriterien gleich gewichtet werden und die Bieter diese hätten erkennen können (so der der Entscheidung der Kammer vom 08.11.2007 VK-SH 22/07 zu Grunde liegende Fall).
- VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09
Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!
Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken (so u.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.03.2004, a.a.O.; erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 - VK-SH 22/07 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).
- VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08
Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter
Nicht ausdrücklich nach außen festgelegte Einschränkungen hinsichtlich der Zulassung von Nebenangeboten - vorliegend also der Ausschluss von Nebenangeboten, die eine Betonabdeckung mittels Ortbeton beinhalten - sind zwar nicht vollständig zu vernachlässigen, doch können sie nur dann zum Tragen kommen, wenn sie jeder der gedachten Empfänger als solche verstehen konnte und im Zweifel auch so verstehen musste (vgl erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 - VK-SH 22/07). - VK Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - VK-SH 29/09
Wann ist die Rüge (noch) rechtzeitig?
Bei entsprechenden Zweifeln auf Seiten des Bieters ist diesem zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei dem Auftraggeber aufzuklären (erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 VK-SH 22/07). - VK Schleswig-Holstein, 18.10.2012 - VK-SH 26/12
Versicherungsvergabe: Gesamtschuldnerische Haftung i.d.R. unzulässig!
Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04); erkennende Kammer, Beschluss vom 08.11.2007 - VK-SH 22/07 m.w.N.).